Brandschutztüren sind gemäß Definition der DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 selbstschließende Abschlüsse, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in Wänden oder Decken zu verhindern.
Brandschutzverglasungen sind gemäß der Definition der DIN 4102-13 und DIN EN 1364-1 Bauteile, die aus einem Rahmen, einem oder mehreren lichtdurchlässigen Elementen sowie Halterungen und vom Systemhersteller vorgeschriebenen Dichtungen und Befestigungsmitteln bestehen. Sie sollen im Brandfall ihrer Feuerwiderstandsdauer entsprechend die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern.
Die Feuerschutzabschlüsse müssen nach DIN 4102, DIN EN 1634 oder DIN EN 1364 geprüft und vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) allgemein bauaufsichtlich zugelassen werden.
Die brandschutztechnische Eignung der Feuerschutzabschlüsse muss durch Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungsnachweise belegt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, im Brandfall an einer Rauchvergiftung ums Leben zu kommen, ist deutlich höher, als beispielsweise eine Brandverletzung davon z...
Um die erforderlichen Schalldämmwerte für die Türelemente festzulegen, muss das Gebäude bzw. die Raumart beachtet werden. Diese sind vom Auftraggeber ...
Die europäische Norm EN V 1627 beschreibt eine Klassifizierung von Gefährdungsbereichen und die damit einhergehenden technischen Anforderungen. Die An...
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