Prüfung der Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen sowie im jährlichen Zyklus.
Abnahmeprüfungen
- Prüfung der fachgerechten Installation der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS)
- Nachlaufmessung und Prüfung des Sicherheitsabstandes der Schutzeinrichtungen zur
Gefahrenstelle
- Prüfung der Schaltpläne auf sichere schaltungstechnische Einbindung der Schutzeinrichtungen in
die Maschinensteuerung.
- Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion und das Zusammenwirken der berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung mit der Maschine
Für diese Aufgaben haben wir in unserem Unternehmen Zertifizierte Mitarbeiter die zur Prüfung der BWS befugt sind.
Unfallverhütungsvorschriften - UVV
Die UVV stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche
Pflic...
Instandhaltung nach DIN 31 051
Definition Begriff „Instandhaltung“: Instandhaltung ist der Oberbegriff für Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Der...
Sie brauchen für eine begrenzte Zeit eine Presse?
Wir können ihnen dabei weiterhelfen.
Die Vermietung von Pressen bezieht sich auf das Sortiment von M...
Sie wollen kleine Änderung an Ihrer Presse vornehmen, können die Presse aber aus Betriebsinternen Gründen nicht transportieren?
Wir helfen ihnen.
Sei ...
Unfallverhütungsvorschriften - UVV
Die UVV stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche
Pflic...
Instandhaltung nach DIN 31 051
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Sie brauchen für eine begrenzte Zeit eine Presse?
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Die Vermietung von Pressen bezieht sich auf das Sortiment von M...
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